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STORNIERUNGS- & RÜCKGABEBEDINGUNGEN

VERKAUFSVERTRAG

1- PARTEIEN

Im Folgenden werden die Mavi Gezgin Reiseagentur "AGENTUR" und der "VERBRAUCHER", der die von der AGENTUR angebotenen Programme und Dienstleistungen erwerben möchte, so genannt.

2- INHALT

1) Dieser Vertrag umfasst die Regelung der von der AGENTUR organisierten Touren, Veranstaltungen, Hotelreservierungen und aller anderen angebotenen Dienstleistungen, die der "VERBRAUCHER" erwerben möchte.

2) Die Person, die sich über die WEBSITE registriert hat oder zur Agentur gegangen ist, um den Vertrag zu unterzeichnen, wird auch als "VERBRAUCHER" im Namen der Personen betrachtet, die an dem Vertragsthema teilnehmen, obwohl deren Unterschrift im Vertrag nicht vorhanden ist. Diese Personen, auch wenn sie den Vertrag nicht unterzeichnet haben, akzeptieren die vertraglichen Bedingungen, indem sie sie durch die Informationen, die sie von der betreffenden AGENTUR oder aus Broschüren, Websites und Ankündigungen erhalten haben, gelernt haben und den angebotenen Dienstleistungen unter den genannten vertraglichen Bedingungen zustimmen.

3) Alle Informationen bezüglich des registrierten Programms gelten auch für diese Personen.

3- ZAHLUNGEN

1) Unsere Verkäufe erfolgen in bar oder per Kreditkarten von Banken in einer einzigen Zahlung, im Voraus und/oder in Raten über vertragsgemäße Bankenkarten.

2) Bei der Anmeldung zu den von der AGENTUR veröffentlichten Programmen werden die Gesamtbeträge oder die in der Annonce angegebenen Anzahlungen per Kreditkarte, Banküberweisung oder bar eingezogen.

3) Bei Anzahlungszahlungen wird der bei der Anmeldung angegebene "Voranmeldebetrag" erhoben. Der Restbetrag muss spätestens 15 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Zahlungsfristen wird die Reservierung storniert. In diesem Fall wird dem Verbraucher 35% des Programmpreises als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird der bei der definitiven Reservierung als Anzahlung erhobene Betrag nicht zurückerstattet, falls der Kunde den Restbetrag nicht bezahlt.

4- STORNIERUNG – RÜCKTRITTE – ÄNDERUNGEN

1) Die AGENTUR kann Programme, die nicht die erforderliche Teilnehmeranzahl erreichen, und falls sie es für notwendig erachtet, bis zu 7 Tage vor Beginn stornieren. Der Verbraucher hat das Recht auf vollständige Rückerstattung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz für den VERBRAUCHER.

2) Wenn der VERBRAUCHER bis zu 30 Tage vor dem Beginn des Programms zurücktritt, wird der gesamte Betrag zurückerstattet. Bei verbundenen Touren mit Flugzeug-, Zug- und Schifffahrkarte werden jedoch die Tickets, da sie als Gruppentickets erworben wurden, bei Stornierungen nach der Buchung nicht zurückerstattet, auch wenn ein Grund vorliegt. Die Rückerstattungsbedingungen der Carrier für Flug-, Zug- oder Schiffsfahrkarten gelten.

3) Alle Ausgaben für Visaanträge werden dem VERBRAUCHER in Rechnung gestellt, wenn die Reise vom VERBRAUCHER storniert wird oder die zuständige Botschaft kein Visum ausstellt.

4) Wenn der Verbraucher zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Programmstart eine Stornierung oder Änderungsanfrage stellt, verpflichtet er sich, 35% des Programmpreises an die AGENTUR zu zahlen, und bei weniger als 15 Tagen nach der Buchung, den gesamten Betrag.

5) Bei regulären Flügen sind Namensänderungen nicht möglich. Im Falle des Verlusts der Reisepapiere ist der Verbraucher verpflichtet, die Strafe der jeweiligen Luft-, Eisenbahn- und Schifffahrtsgesellschaft zu zahlen.

6) Wenn der Verbraucher es versäumt, schriftlich zu informieren, dass er am Programm nicht teilnehmen wird, hat die AGENTUR das Recht, alle im Namen des Verbrauchers getätigten Reservierungen 24 Stunden nach Programmstart zu stornieren. In solchen Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung an den Verbraucher.

7) Im Falle einer Stornierung durch den Verbraucher oder die AGENTUR erfolgt die Rückerstattung in der zum Zeitpunkt des Kaufes verwendeten Währung und Zahlungsmethode basierend auf dem zum Zeitpunkt gegebenen Wechselkurs.

5 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1) Die AGENTUR hat das Recht, Hotelnamen, Verkehrsmittel und Abfahrtszeiten im Rahmen der "festgelegten Standards" im Programm zu ändern. Der Reiseführer kann Änderungen im Programm je nach Reise- und Wetterbedingungen vornehmen.

2) Die schriftlichen Programme, die beim Registrieren bereitgegeben werden, sind Musterversionen. Die AGENTUR haftet nicht, wenn die in den Programmen angegebenen Touren aufgrund von Verboten lokaler Behörden, Feuer, Erdbeben, Naturkatastrophen, Terror usw. nicht besucht werden können.

3) Der Verbraucher akzeptiert, dass die Bedingungen des Programms erfüllt sind, wenn keine Verkürzung der Aufenthaltsdauer und keine Änderungen an der Qualität und Kategorie der Unterkunft erfolgen.

4) Die AGENTUR haftet nicht für Probleme, die durch Streik, Verspätungen usw. bei Fluggesellschaften entstehen können.

5) Alle Regelungen bezüglich Charterflügen unterliegen den internationalen Luftfahrtvorschriften, und gemäß dem Warschauer Abkommen können bei diesen Flügen irgendwelche Änderungen der Uhrzeiten vorgenommen werden. Abfahrtszeiten können nicht garantiert werden. Der Beförderer kann die angegebenen Zwischenstopps ändern oder möglicherweise keine Zwischenstopps einlegen. Da die Flugzeiten 48 Stunden im Voraus festgelegt werden, sind die bei der Buchung angegebenen Zeiten vorläufig und die AGENTUR kann nicht für Änderungen verantwortlich gemacht werden.

6) Stornierungs- und Rückerstattungsanträge aufgrund von Transportdienstleistern werden nicht angenommen.

7) Wenn die AGENTUR beauftragt wird, die Visa-Anträge zu verfolgen, muss der VERBRAUCHER mindestens über einen "sieben Monate" gültigen Reisepass verfügen und alle von der zuständigen Botschaft geforderten Dokumente und Fristen der AGENTUR vorlegen. Bei Visa-Anträgen hat die AGENTUR lediglich die Funktion eines Vermittlers zwischen dem VERBRAUCHER und der Botschaft und ist nicht verantwortlich für die Ablehnung. Wenn das Visum von der Botschaft nicht genehmigt wird, gelten die oben angegebenen Stornierungsbedingungen.

8) Eine Reiseversicherung muss für jeden Teilnehmer von der AGENTUR abgeschlossen werden. Der Umfang der Deckung für Mängel oder Mängel, Schäden, Verluste usw. hängt von der Police des jeweiligen Versicherungsunternehmens ab. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, den Umfang und die Anwendung dieser Deckungen.

9) Wenn der Verbraucher das Programm aufgrund von Mängeln der Dienstleistung verlässt, muss er die Gründe schriftlich dem Agenturmitarbeiter und dem Hotel mitteilen. Andernfalls wird der Verbraucher als aus dem Programm ausgestiegen betrachtet und die Inanspruchnahme der Leistungen wird angenommen.

10) Verbraucher sind verpflichtet, Beschwerden über Dienstleistungen während der Ausführung schriftlich der AGENTUR mitzuteilen. Wenn der Verbraucher trotz der Beschwerde die Dienstleistungen bis zum Ende in Anspruch nimmt, verlieren sie ihre Ansprüche auf Ersatzleistungen oder Rückerstattungen für die betreffenden Beschwerden.

11) Die Führungsdienste gelten nur für die in den Programmen angegebenen Orte. Die AGENTUR ist nicht für die Führung bei Einkäufen auf Märkten, Basaren usw. verantwortlich.

12) Die AGENTUR ist nur Vermittler zwischen den Verbrauchern, den Hotels und den Transportfirmen und anderen Dienstleistern im Programm. Sie ist verpflichtet, Änderungen innerhalb von 24 Stunden zu melden. Daher ist die AGENTUR nicht verantwortlich für das Nichterscheinen der Verbraucher zu den angegebenen Abfahrtszeiten oder für Verspätungen, Abweichungen von Fahrtrouten, etc. aufgrund von Wetterbedingungen, Straßenblockaden, Streiks, Terror oder ähnlichen zwingenden Umständen, die aufgrund von Verschulden der Transportanbieter oder Dritte oder aufgrund nicht vorhersehbarer technischer Ereignisse entstehen.

13) Bei Reisen mit Flugzeugen, Zügen oder Schiffen werden alle Preiserhöhungen an die entsprechenden Reisepreise angepasst.

14) Die AGENTUR leitet die Wünsche der Verbraucher bezüglich der Zimmerauswahl an die jeweiligen Einrichtungen weiter; jedoch kann keine Garantie für die Erfüllung dieser Wünsche gegeben werden. Die Betten, die Dritte und Vierte Personen in einem gemeinsamen Zimmer erhalten, können zusätzliche Betten sein, die kleiner als die vorhandenen Betten sind.

15) Am Anreisetag werden die Zimmer nicht vor 14:00 Uhr an die Verbraucher übergeben. Am Abreisetag müssen die Verbraucher ihre Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr räumen.

16) Gegenstände, die stark riechen, auslaufen, brennbar oder explosiv sind oder Unbehagen verursachen, sowie scharfe, spitze und scharfe Waffen und alle Arten von Tieren dürfen nicht in Transportmittel oder Unterkünfte mitgenommen werden.

17) Für Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, finden die Bestimmungen des 1618 SY, 4077 SY, 4288 SY, 2634 SY, IATA, IHA, UFTAA, des türkischen Zivilaviationsgesetzes, des BK, TTK sowie die anwendbaren internationalen Verträge, die die Türkei unterzeichnet hat, sowie die darauf beruhenden Vorschriften, Verordnungen, Rundschreiben und Mitteilungen Anwendung.

18) Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Schiedsgericht TÜRSAB zuständig, und die Verfahren des Schiedsgerichts sind gültig.

19) Der Verbraucher ist für die Richtigkeit der in diesem Vertrag angegebenen Namen (wie auf dem Reisepass angegeben) verantwortlich. Falls es Unterschiede zwischen der von der AGENTUR gespeicherten Kopie des Vertrags und der vom Verbraucher behaltenen Kopie gibt, ist die Kopie der AGENTUR und die Aufzeichnungen der AGENTUR maßgebend.

20) Diese "Verkaufsvereinbarung" wird in zwei Ausfertigungen zwischen den Parteien unterzeichnet, einschließlich aller Anhänge, und die Parteien haben sie gemeinsam nach Prüfung und Zustimmung unterzeichnet.

21) Die Verbraucher, die sich über die Website registriert haben, gelten als haben das Registrierungsdokument gelesen und die Bedingungen akzeptiert.

 



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